Betriebliche Altersversorgung – maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitgeber und Belegschaft

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) entwickelt sich für Unternehmen mehr und mehr zum Spannungsfeld. Auf der einen Seite stehen betriebswirtschaftliche und juristische Themen, die sich haftungsrechtlich, bilanziell und in der Kostenrechnung auswirken. Auf der anderen Seite spielt die bAV eine zentrale Rolle für die Personalwirtschaft: Mit attraktiven Förderungen versehen, kann sie dazu dienen, Mitarbeiter zu finden, zu motivieren und zu halten. Damit Unternehmen auf beiden Handlungsfeldern punkten können, entwickeln unsere Fachberater tragfähige bAV-Konzepte und effiziente Lösungen zur praktischen Umsetzung im Betrieb.

S² Pensionsmanagement

Kurzfilm

Arbeitgeberhaftung

Arbeitgeber-

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haftung

Entgelt- umwandlung

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Aus dem Brutto bespart, ist sie auch in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen eine lukrative Form des Vermögensaufbaus. Dauerhafte Lohnnebenkostenersparnisse refinanzieren mögliche Arbeitgeberzuschüsse und erhöhen die Attraktivität der Entgeltumwandlung.

Erdienbare Anwartschaften bieten als praxiserprobtes Instrument der Mitarbeiterbindung und –motivation zusätzliche Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer.

Die Kombination verschiedener Durchführungswege eröffnet weitere Dotierungs- und Förderungsmöglichkeiten, die insbesondere für Führungskräftekonzepte genutzt werden können.

Durchführung und Zusageart

Für die Gewährung einer bAV stehen dem Arbeitgeber fünf Durchführungswege zur Verfügung: unmittelbare Versorgungszusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse.
Sie unterscheiden sich in ihren arbeits-, steuer- sowie versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Zugleich kann der Arbeitgeber in der bAV I zwischen fünf Zusageformen wählen (u. a. beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung). Die Wahl der Zusageform hat wesentliche Auswirkungen auf die inhaltliche Gestaltung der Versorgungszusage sowie auf das Anlage- und Haftungsrisiko des Arbeitgebers. Auch das mögliche Nachfinanzierungsrisiko bei Mitarbeiterfluktuation wird durch die Zusageform mitbestimmt.

bAV und Arbeitsrecht

Aktuelle Entwicklungen in Rechtssprechung und Fachdiskussion zeigen, dass mit der bAV I nicht nur personalwirtschaftliche Vorteile, sondern auch zahlreiche Haftungsrisiken verbunden sind. Arbeitsrechtliche Bestimmungen übertragen dem Unternehmer ein hohes Maß an Verantwortung und Fürsorgepflichten. Unsere Firmenkundenberater entwickeln auf Basis arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen und in Kooperation mit Fachjuristen maßgeschneiderte bAV-Konzepte. Zugleich werden die Entscheidungsträger im Unternehmen über wesentliche Informationspflichten und Haftungsrisiken der betrieblichen Altersversorgung informiert.

Individuell und effizient

So unterschiedlich die Förderquoten, Anlageprioritäten und Vorsorgebedürfnisse auf Arbeitnehmerseite sind – so individuell ist auch unser Beratungsansatz. Im persönlichen Gespräch werden Lohnabrechnungen ohne und mit betrieblicher Altersversorgung erstellt, Zuschüsse auf den Cent genau berechnet und die effektiven Eigenkapitalrenditen auf Arbeitnehmerseite bestimmt. In Verbindung mit Prognosen zur gesetzlichen Rente ergeben sich somit maximale Transparenz und Planungssicherheit für die betriebliche Altersvorsorge. Der Einsatz modernster bAV-Beratungstools gewährleistet zudem eine effiziente Arbeitnehmerberatung, die auch arbeitgeberseitige Informationspflichten berücksichtigt und Rechtssicherheit schafft.

Entgeltumwandlung

Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Aus dem Brutto bespart, ist sie auch in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen eine lukrative Form des Vermögensaufbaus. Dauerhafte Lohnnebenkostenersparnisse refinanzieren mögliche Arbeitgeberzuschüsse und erhöhen die Attraktivität der Entgeltumwandlung.

Erdienbare Anwartschaften bieten als praxiserprobtes Instrument der Mitarbeiterbindung und –motivation zusätzliche Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer.

Die Kombination verschiedener Durchführungswege eröffnet weitere Dotierungs- und Förderungsmöglichkeiten, die insbesondere für Führungskräftekonzepte genutzt werden können.

Durchführung und Zusageart

Für die Gewährung einer bAV stehen dem Arbeitgeber fünf Durchführungswege zur Verfügung: unmittelbare Versorgungszusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse.
Sie unterscheiden sich in ihren arbeits-, steuer- sowie versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Zugleich kann der Arbeitgeber in der bAV I zwischen fünf Zusageformen wählen (u. a. beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung). Die Wahl der Zusageform hat wesentliche Auswirkungen auf die inhaltliche Gestaltung der Versorgungszusage sowie auf das Anlage- und Haftungsrisiko des Arbeitgebers. Auch das mögliche Nachfinanzierungsrisiko bei Mitarbeiterfluktuation wird durch die Zusageform mitbestimmt.

bAV und Arbeitsrecht

Aktuelle Entwicklungen in Rechtssprechung und Fachdiskussion zeigen, dass mit der bAV I nicht nur personalwirtschaftliche Vorteile, sondern auch zahlreiche Haftungsrisiken verbunden sind. Arbeitsrechtliche Bestimmungen übertragen dem Unternehmer ein hohes Maß an Verantwortung und Fürsorgepflichten. Unsere Firmenkundenberater entwickeln auf Basis arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen und in Kooperation mit Fachjuristen maßgeschneiderte bAV-Konzepte. Zugleich werden die Entscheidungsträger im Unternehmen über wesentliche Informationspflichten und Haftungsrisiken der betrieblichen Altersversorgung informiert.

Individuell und effizient

So unterschiedlich die Förderquoten, Anlageprioritäten und Vorsorgebedürfnisse auf Arbeitnehmerseite sind – so individuell ist auch unser Beratungsansatz. Im persönlichen Gespräch werden Lohnabrechnungen ohne und mit betrieblicher Altersversorgung erstellt, Zuschüsse auf den Cent genau berechnet und die effektiven Eigenkapitalrenditen auf Arbeitnehmerseite bestimmt. In Verbindung mit Prognosen zur gesetzlichen Rente ergeben sich somit maximale Transparenz und Planungssicherheit für die betriebliche Altersvorsorge. Der Einsatz modernster bAV-Beratungstools gewährleistet zudem eine effiziente Arbeitnehmerberatung, die auch arbeitgeberseitige Informationspflichten berücksichtigt und Rechtssicherheit schafft.